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Kindergartenkosten; Kinderbetreuungskosten

Kindergartenkosten können - wie alle Kosten des täglichen Lebens - nicht von der UBGR abgezogen werden.

Anmerkung: soweit es um Kindergartenkosten für das unterhaltsfordernde Kind geht, sind diese bezahlten Kosten wohl Unterhalt und zu berücksichtigen

Kinderbetreuungskosten können nicht von der UBGR abgezogen werden.