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Krankenzusatzversicherung

Prämien für eine Krankenzusatzversicherung des Unterhaltspflichtigen können nicht von der UBGR abgezogen werden.

Prämien für eine Krankenzusatzversicherung des Unterhaltspflichtigen können von der UBGR abgezogen werden, wenn sonst gar keine Krankenversicherung bestehen würde.