Klostereintritt und Unterhaltspflicht
Hier hat sich der Vater – anstatt weiterhin in seinem erlernten Beruf als Kfz Werkmeister tätig zu sein oder einen entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen – zum Eintritt in ein Kloster entschieden. Die ihm an sich zur Erzielung eines Einkommens zur Verfügung stehende Zeit nützt er somit nicht, um ein solches zu erzielen, sondern sich dem Klosterleben zu widmen. Zwar folgt daraus nicht, dass er keiner Beschäftigung mehr nachgeht, vielmehr setzt er seine Arbeitskraft für die Belange seines Klosters ein. Der Eintritt in ein Kloster ist einem Berufswechsel durchaus vergleichbar. Da der Vater aber die Möglichkeit hätte, Einkommen zu erzielen, und auch nicht das ihm zustehende Arbeitslosengeld beantragt, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanzen davon ausgingen, dass er zumindest auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld von monatlich 1.498 EUR anzuspannen ist.
Nach griechisch orthodoxem Kirchenrecht verliert ein Angehöriger des monastischen Standes mit der – in casu nicht festgestellten – Koura (Tonsur) grundsätzlich die Vermögensfähigkeit. Dies hat aber auf die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seiner Tochter nach § 231 Abs 1 ABGB keinen Einfluss.
Die Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Ordenspriester des Benediktiner Ordens unfähig zum Eigentumserwerb und daher „nicht im Stande [sei], seiner Alimentationspflicht nachzukommen,“ ist zumindest nach heutigen Wertvorstellungen nur schwer tragbar und ist mit § 231 ABGB nicht in Einklang zu bringen. Vielmehr ist gerade im Fall, dass der Unterhaltspflichtige in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung seiner Berufung als Mönch nachgeht, kein Einkommen erzielt und damit seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, der Anspannungsgrundsatz anzuwenden.
- Jahresausgleich
- Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Jahreslohnzettel
- Jobsuche des Unterhaltsberechtigten
- Journaldienstzulage
- Jubiläumsgeld
- JWT - Ersatzanspruch des
- JWT - Ersatzanspruch des - unabhängig von Rechtsmäßigkeit der Maßnahme
- JWT - Erziehungshilfe des; Ersatzpflicht des Kindes
- JWT und Unterhaltsfestsetzung
- JWT - Unterhaltsvergleich vor dem
- JWT - Vertretung durch
- JWT - Weiterleitung der Unterhaltsbeträge
- Kabelfernsehkosten
- Kammerumlage
- Kanalgebühren
- Kapitaldeckungssumme für Pension; vorzeitige Auszahlung
- Kapitalerträgnisse
- Karenz des unterhaltsberechtigten Kindes
- Karenz und Unterhaltspflicht
- Karenzgeld
- Katastrophenzulage
- Kaufkraft - unterschiedliche, Berücksichtigung der
- Kaufkraftausgleichszulage
- Kaufkraftminderung
- Kaution bei Vermietung- und Verpachtung
- Kaution für Wohnung des UhPfl
- Kaution kein Naturalunterhalt
- KFZ Haftpflichtversicherung
- KFZ Kosten, Minderung der UBGR bei starker Gehbehinderung
- KFZ-Versicherungsprämien
- Kieferorthopädische Behandlungen, Zahlungen für und laufe
- KiJuHiTr - Ersatzanspruch des nach § 33 JWG
- KiJuHiTr - Ersatzanspruch - Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- KiJuHiTr - Erziehungshilfe des; Ersatzpflicht des Kindes
- KiJuHiTr und Unterhaltsfestsetzung
- KiJuHiTr - Unterhaltsvergleich vor dem
- KiJuHiTr - Vertretung durch
- KiJuHiTr - Weiterleitung der Unterhaltsbeträge
- KiJuHiTr - Versorgung durch
- Kilometergeld
- Kilometergeldsätze
- Kinderabsetzbetrag
- Kinderbetreuung und Geldunterhaltspflicht
- Kinderbetreuungsgeld des Kindes
- Kinderbetreuungsgeld des Unterhaltspflichtigen
- Kinderbetreuungsgeld und Unterhaltsrecht
- Kinderbetreuungsgeld weiterer Unterhaltsberechtigter
- Kinderbetreuungskosten
- Kinderbetreuungspflichten und Geldunterhaltspflichten
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- Kindesentführung; Unterhaltsanspruch des Kindes
- Kindeswohl, Unterhaltsentscheidung nicht nur dem verpflichtet
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- Kloster, Eintritt in ein und Unterhaltspflicht
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- Kommanditist - Einkünfte als
- Kompensation Unterhalt mit anderen Forderungen
- Kompressorzulage
- Kongressbesuch
- Konkurs - Exekutionsführung für Unterhaltsansprüche im
- Konkurs, Unterhaltsansprüche im
- Konkurs, Unterhaltsansprüche nach
- Konkurs - Vermutung Lebenstandardfinanzierung durch Schulden
- Konkursbeendigung, Unterhaltsberechnung für Zeit nach
- Konkursschulden
- Konkursverfahren, Wirkung auf anhängige Verfahren bei Eröffnung
- Konsumerhebung 2004/2005
- Konsumkredit
- Kontaktlinsen
- Kontaktrecht, Fehrtkosten zur Ausübung
- Kontaktrecht, Nichtausübung; unterdurchschnittliches
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- Kontaktrecht, Unterhaltsanspruch unabhängig vom
- Kontaktrecht, Verweigerung
- Kontaktrechtskosten und Unterhaltsanspruch
- Kontoauszüge und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Kontoführung, Kosten für
- Kontoüberziehung, Rückzahlungsraten für
- Kontrollrechnung bei Gefährdung der Belastungsgrenze
- Konvertierungsgewinne und -verluste
- Körperpflegekosten
- Korrektur- und Überlegungsfrist bei Ausbildung und Studium
- Kost, freie am Arbeitsplatz
- Kostenbeiträge Betreuung und Wohnhaus der Caritas
- Kostenersatz nach KJHG (JWG) oder alternativ Übergang Unterhaltsforderung
- Kostenersatz nach KJHG, Bestand und Umfang
- Kostenersatz nach KJHG und Fälligkeit
- Kostenersatz nach KJHG, keiner durch Jugendliche
- Kostenersatz nach KJHG und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Kostenersatz des KiJuHiTr - Zuständigkeit des Rechtspflegers
- Kostenersatz - Index
- Kostenersatz - keiner in Unterhaltsverfahren mj. Kinder
- Kostenverzeichnis
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- Kostenvorschuss, Auftrag zum Erlag - Anfechtung
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- Krankenstand, kurzfristiger - keine Neubemessung
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- Krankheitsbedingter Mehraufwand eines anderen Unterhaltsb
- Krankenversicherung, freiwillige
- Krankenversicherungsbeiträge, verpflichtende
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- Kredite, Beweislast für Abzugsfähigkeit
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- Kreditversicherung
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- Kursgewinne, realisierte bei Veräußerung von Wertpapieren
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