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Kollisionskurator

Wenn die Interessen des obsorgeberechtigten Elternteiles und die des Kindes kollidieren, zB soll gegen den obsorgeberechtigten Eltern teil ein Unterhaltsanspruch oder ein sonstiger Anspruch geltend gemacht werden, so ist ein sogenannter Kollisionskurator zu bestellen (§ 271 ABGB).

Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muß daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden.
Das gleiche gilt, wenn beide Elternteile gegeneinander namens ihres Kindes einschreiten und begehren, jeweils den anderen Teil zum Unterhalt zu verpflichten.

SInd beide Eltern geldunterhaltspflichtig (zB Betreuung zu gleichen Teilen bei getrennten Lebensbereichen), ist ein Kollisionskurator zu bestellen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Elternteil sein Einkommen niedriger darstellt, das des anderen Elternteils aber höher, um die eigene Geldunterhaltsverpflichtung geringer zu halten.

In der Regel soll das der Jugendwohlfahrtsträger sein (§ 213 ABGB).

Wird für einen Minderjährigen zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes iS des § 271 ABGB ein Kollisionskurator bestellt, so scheidet damit diese Angelegenheit aus dem Aufgabenkreis des gesetzlichen Vertreters aus und verliert dieser damit die Befugnis, für den Minderjährigen in dieser Angelegenheit einzuschreiten und ihn zu vertreten, solange der Kollisionskurator im Amte ist.

Manchmal ist in der Praxis eine Tendenz von Jugendämtern festzustellen, trotz Kollisionskuratel Verfahrenshandlungen (z.B. Rechtmittel) der Eltern für die Kinder zu genehmigen. Eine derartige Vorgangsweise wird in der Regel völlig unzulässig sein. Gültige Verfahrenshandlungen müssen daher vom Kurator gesetzt werden.

Keine Enthebung des Vormundes, wenn zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes ein Kollisionskurator bestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter behält aber in den übrigen Angelegenheiten seine Rechte.

Hier wurde das Jugendamt gem § 22 JWG, § 198 Abs 3 ABGB zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eines Minderjährigen zum "besonderen Kurator" ("besonderer Sachwalter") bestellt, die Antrags- und Rekurslegitimation der zum Vormund bestellten ue Mutter wurde insoweit verneint.

Wird für einen Minderjährigen zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes iS des § 271 ABGB ein Kollisionskurator bestellt, so scheidet damit diese Angelegenheit aus dem Aufgabenkreis des gesetzlichen Vertreters aus.

Hat das Rekursgericht über Rekurs der Eltern bereits iS der Genehmigung des durch den Kurator geschlossenen, schwebend unwirksamen Vertrages entschieden, dann muss der nach diesem Zeitpunkt volljährig gewordenen Pflegebefohlene diese Entscheidung rechtzeitig anfechten, weil sie sonst rechtskräftig wird. Die Eltern sind zu einem weiteren Rechtsmittel nicht mehr legitimiert.

Der Kollisionskurator ist gesetzlicher Vertreter, allerdings mit einem auf bestimmte Angelegenheiten eingeschränkten Wirkungskreis.

Sachwalter als Vertreter des Pflegebefohlenen.

Der gesetzliche Vertreter ist nicht berechtigt, Rechtsmittel für den Minderjährigen zu erheben.

Jugendamt als Kollisionskuraror:

Nur eine physische Person kann zum Sachwalter bestellt werden.

Abgesehen von den spezifischen Sonderregeln des Jugendwohlfahrtsrechts für Minderjährige, die eine Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger vorsehen, kann nur eine physische Person zum gesetzlichen Vertreter (Sachwalter oder Kurator) bestellt werden .

zB als Kollisionskurator.

Leistungsbefehl - Zahlung an Kollisionskurator:

Wurde ein Kollisionskurator bestellt, hat der Leistungsbefehl auf Zahlung an diesen zu lauten.

§ 209 ABGB ab 26.04.2017

ABGB § 209
Ist eine andere Person mit der Obsorge für einen Minderjährigen ganz oder teilweise zu betrauen und lassen sich dafür Verwandte oder andere nahe stehende oder sonst besonders geeignete Personen nicht finden, so hat das Gericht die Obsorge dem Kinder- und Jugendhilfeträger zu übertragen. Gleiches gilt, wenn einem Minderjährigen ein Kurator zu bestellen ist.