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Kinderbetreuungsgeld weiterer Unterhaltsberechtigter

Ein von der Ehegattin bezogenes Kinderbetreuungsgeld mindert nicht deren Unterhaltsanspruch. Bei Errechnung der Leistungsfähigkeit des geldunterhaltspflichtigen Vaters für den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Antragstellers ist daher von einer vollen Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seiner jetzigen Ehegattin auszugehen.

Anmerkung: Dies gilt nur für das einkommensunabhängige Kinderbetreuungsgeld.

§ 42 KBGG ab 01.03.2017

Unterhaltsanspruch

KBGG § 42
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.