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Kreditkarte des Vaters zur Verfügung der Mutter

Der Umstand, dass die Mutter des Minderjährigen von der vom Vater zur Verfügung gestellten Kreditkarte Behebungen durchführte, rechtfertigt per se noch nicht die Annahme, dass es sich dabei um Leistungen des Vaters im Rahmen seiner Unterhaltsverpflichtung handelte, zumal zu keinem Zeitüpunkt eine Haushaltsgemeinschaft von Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger bestand.