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Keine Neubemessung wegen kurzfristigem Krankenstand

Ein kurzfristiger Krankenstand von weniger als zwei Monaten ist nur eine kurzfristige Umstandsänderung, der eine Unterhaltsneubemessung nicht rechtfertigt.

Ein kurzfristiger Krankenstand muss unberücksichtigt bleiben, weil der Unterhaltsschuldner grundsätzlich zur Überbrückung damit verbundener Einkommenseinbußen entsprechende Reserven zu bilden hat.

Anmerkung: dieser Rechtssatz ist grundsätzlich anzuzweifeln, vor allem bei Einkommensverhältnissen wo der unterhaltspflichtige Elternteil ohnehin schon in die Nähe des Existenzminimums oder darunter rutscht.