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Kinderbetreuung und Geldunterhaltspflicht

Ab dem Alter von 3 Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch Inanspruchnahme entsprechender Institutionen, an die Betreuungsaufgaben delegiert werden können (Kindergarten, Tagesmuuter, Hilfestellung durch Verwandte und dergleichen) , der Mutter, die eine Geldunterhaltspflicht gegenüber einem weiteren Kind trifft, wenigstens eine Teilzeitbeschäftiguzng zuzumuten ist.

Auch ein 2,5 Jahre altes Kind muss nicht mehr ausschließlich von der Mutter betreut werden. Es ist allerdings nicht automatisch von einer Vollzeitbeschäftigung auszugehen, sondern zu prüfen, in welchem Umfang die Mutter hinsichtlich der Betreuungsleistungen Ersatz finden und welche zeitlichen Kapazitäten sie für eine Beschäftigung aufbringen kann.