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Kinderbetreuungsgeld des Kindes

Aktuelle Rechtslage:

Soweit einkommensunabhängiges Kinderbetreungsgeld bezogen wird ist dies bei Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Bezieherin zufolge der ausdrücklich Anordnung des § 42 KBGG kein anrechenbares Einkommen.

Frühere Rechtslage:

Kinderbetreuungsgeld, welches das an sich unterhaltsberechtigte Kind für eine eigenes Kind bezieht ist anrechenbares Eigeneinkommen. Ob dies auch für das erhöhte Kinderbetreuungsgeld gilt, ist angesichts der Judikatur fraglich.

siehe auch Kinderbetreuungsgeld (Unterhalt Ex-Partner).