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Kostenbeiträge Betreuung und Wohnhaus der Caritas

Der Kostenbeitrag für den stationären Aufenthalt im Wohnhaus und in der Tagesbetreuung der Caritas der Diözese St. Pölten mindern die  Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht in jedem Fall. Auch andere Unterhaltspflichtige haben Wohnungsfixkosten/Betriebskosten sowie Ausgaben des täglichen Lebens und sonstige übliche Lebensaufwendungen zu tragen, welche keinen Abzugsposten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage darstellen. Nur krankheits- bzw. behinderungsbedingte Mehraufwendungen verringern die Unterhaltsbemessungsgrundlage.